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Leistungsbereich der Nigl & Koller Ingenieurgesellschaft mbH

TÄTIGKEITEN VOR DER BAUGENEHMIGUNG

Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen. Zusammenfassen der Ergebnisse.
 
Analyse der Grundlagen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile, einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung, einschl. Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung. Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage. Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit. Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden, nach DIN 276. Zusammenstellung der Vorplanungsergebnisse.
 

Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf. Festlegung aller Systeme und Anlagenteile. Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung. Angaben und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben. Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit. Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden, nach DIN 276. Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung. Erstellung von Betriebskostenberechnungen.

Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen, einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Zusammenstellung dieser Unterlagen, Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.

TÄTIGKEITEN NACH BAUGENEHMIGUNG UND TEILWEISE WÄHREND DER BAUAUSFÜHRUNG

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur Ausführungsreifen Lösung. Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen. Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen. Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse.
Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.

Prüfen und Werten der Angebote, einschl. Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen. Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages. Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden, nach DIN 276. Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlages mit der Kostenberechnung. Mitwirken bei der Auftragserteilung.

TÄTIGKEITEN WÄHREND DER BAUAUSFÜHRUNG

Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Mitwirken beim Aufstellen und überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen. Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellung der Mängel. Prüfung der Rechnungen. Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden, nach DIN 276. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran. Zusammenstellung und Übergabe der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche. Überwachung der Beseitigung von, bei Abnahme der Leistung, festgestellten Mängel. Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der Bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

TÄTIGKEITEN NACH ABNAHME BZW. PROJEKT FERTIGSTELLUNG

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsanprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen, auftreten. Mitwirken bei der Systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellung und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.